Kfz Restwertermittlung
Eine wichtige Rolle nach einem Autounfall spielt die sogenannte Kfz Restwertermittlung. Für den Wiederbeschaffungswert und für den Restwert reicht ein Blick in die „Schwacke-Liste“ leider nicht aus, da diese Liste keine örtlichen Besonderheiten und im besten Fall nur Anhaltswerte bieten kann. Es gibt keine Versicherung, die sich auf Feststellungen dieser Art einlässt, hier muss ein Kfz Gutachten erstellt werden, wie es zum Beispiel Kfz Gutachten Mobilis anbietet.
Eine Aufgabe für den Sachverständigen
Eine Kfz Restwertermittlung ist in jedem Fall eine Sache für einen erfahrenen Sachverständigen. Handelt es sich um einen Haftpflichtschadensfall, dann kann der Geschädigte den Kfz Sachverständigen selbst bestimmen. Die Mitarbeiter von Kfz Gutachten Mobilis berechnen den Restwert, den ein Auto nach einem Unfall noch hat. Wenn dieser Restwert feststeht, muss der Geschädigte das Auto zu diesem Restwert so schnell wie möglich verkaufen. Nur so lassen sich hohe Standkosten für einen beschädigten Wagen vermeiden, der vielleicht gar nicht mehr fahrbereit ist.
Was passiert mit dem Übererlös?
Bei der Berechnung des Schadens ist immer der Betrag maßgebend, den der jeweilige Geschädigte bei einer bestmöglichen Verwertung seines Autos tatsächlich erzielen kann. Zudem muss sich der Geschädigte des Unfalls den sogenannten Übererlös ausrechnen lassen, da er an einem Schadensfall nichts verdienen darf. Wenn die Versicherung es so verlangt, muss er den erzielten Restwert nachweisen können.
Was gilt für den Geschädigten?
Jeder, der bei einem Unfall geschädigt wurde, kann nicht dazu verpflichtet werden, eigene Ermittlungen anzustellen, um für sein Auto einen höheren Preis zu erzielen, als den vom Gutachter festgestellten Preis im Rahmen der Kfz Restwertvermittlung. Es reicht völlig aus, wenn er seinen Wagen einem seriösen Gebrauchtwagenhändler zu dem Preis verkauft, denn der Gutachter kalkuliert hat. Maßgeblich ist auch hier die Bewertung des Sachverständigen von Kfz Gutachten Mobilis. Zudem ist der Geschädigte auch nicht dazu verpflichtet, die Versicherung des Unfallgegners von einem möglichen Verkauf des Wagens zu informieren, um der Versicherung die Möglichkeit zu geben, vielleicht ein besseres Angebot zu machen. Sollte der Geschädigte aber niemanden finden, der seinen Wagen kaufen will, dann kann er die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners dazu auffordern, einen Interessenten zu finden, der bereit ist, das Auto nach dem Unfall und der Kfz Restwertermittlung für den festgestellten Wert zu kaufen.