Kfz-Haftpflichtschaden
Die Haftpflichtversicherung für das Auto ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und Bestandteil der Autoversicherung. Sie deckt alle Schadensansprüche ab, die an einem anderen Auto durch einen Unfall entstanden sind. Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung deckt nicht den Schaden, der am eigenen Fahrzeug entsteht, für diese Schäden ist die Voll- oder Teilkaskoversicherung zuständig. Die gesetzlichen Ansprüche, die einem Kfz-Haftpflichtschaden zugrunde liegen, unterscheiden sich von den vertraglichen Ansprüchen bei einem Kaskoschaden.
Der Schaden muss ersetzt werden
Bei einem Kfz-Haftpflichtschaden ist derjenige, der den Unfall verursacht hat, dazu verpflichtet, dem Geschädigten die Schäden an seinem Auto zu ersetzen, die dieses bei dem Unfall erlitten hat. Welche Schäden das im Einzelnen sind, klärt zum Beispiel ein Sachverständiger von Kfz Gutachten Mobilis. Es muss nicht immer wie Wiederherstellung des Autos in seinen ursprünglichen Zustand sein, der Geschädigte kann nach dem Gesetz für einen Kfz-Haftpflichtschaden auch Geld verlangen. Der Betrag darf allerdings nur so hoch sein, wie die Wiederherstellung des Wagens kosten würde. Auch hier entscheidet der professionelle Sachverständige von Kfz Gutachten Mobilis, wie viel die Wiederherstellung kosten würde und welche Summe der Geschädigte verlangen kann.
Wer kommt für den Kfz-Haftpflichtschaden auf?
Nach dem Gesetzgeber tritt die Kfz-Haftpflichtversicherung desjenigen, der den Unfall verschuldet hat, an die Stelle ihres Versicherungsnehmers und kommt für den Kfz-Haftpflichtschaden auf. Alle Kosten, die zur eventuellen Wiederherstellung des Zustands vor dem Unfall erforderlich sind, werden bei dem Schaden angerechnet und auch ersetzt. Diese Ansprüche sind ausgesprochen vielschichtig, dazu zählen unter anderem eine Wertminderung des Autos, ein möglicher Leihwagen, die Kosten für das professionelle Abschleppen, die Standgebühren, möglicherweise noch der Verdienstausfall und mögliches Schmerzensgeld. Ebenfalls zu den Ansprüchen gehören die Kosten für den Sachverständigen von Kfz Mobilis, die Kosten für einen Rechtsanwalt sowie eine sogenannte Nutzungsausfallentschädigung.
Zahlreiche Rechte
Der Kfz-Haftpflichtschaden im Rahmen des Schadenersatzrechts in Deutschland ist ein großzügiges Gesetz mit umfassenden Rechten. Im Vergleich mit anderen Ländern in Europa sind die Ansprüche, die in Deutschland geltend gemacht werden können, sehr vielseitig. Das trifft besonders auf die Kosten eines Kfz-Sachverständigen und die Kosten eines Rechtsanwaltes zu. In anderen Ländern müssen die Autofahrer diese Kosten aus der eigenen Tasche bezahlen, denn dort ist ein Kfz-Haftpflichtschaden deutlich weniger attraktiv.